Patienten mit Anspruch auf Beihilfe oder Kostenersatz weisen wir darauf hin, dass nicht alle aufgeführten Leistungen voll ersetzt werden.
Es empfiehlt sich eine vorherige Absprache mit der Beihilfestelle, bzw. dem Kostenträger.
Preise pro Behandlung: gültig ab 16.04.2019